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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
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Christian Kohlhaas
Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Arbeitsrecht in Dinslaken und am Niederrhein

Anwalt Arbeitsrecht: Hilfe für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Arbeitsrecht geht weit über das vertragliche Papier hinaus.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig. Das Arbeitsrecht besteht aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen. Bei mehr als 40 Millionen Arbeitsverhältnissen ist der Regelungsbedarf hoch. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch existiert in Deutschland bislang nicht. Umso wichtiger ist der sichere Umgang mit den verschiedenen Rechtsquellen, einschließlich der Rechtsprechung der nationalen sowie der europäischen Gerichte.

Die meisten Menschen werden während ihres Lebens mit den Regelungen des Arbeitsrechts konfrontiert, sei es als Arbeitgeber, als Arbeitnehmer, als Auszubildender oder auch als Praktikant. Das Arbeitsverhältnis ist die Grundlage der wirtschaftlichen und finanziellen Existenz. Die Bedeutung ist für den Einzelnen enorm. Aufgrund der strukturellen Ungleichheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll das Arbeitsrecht einen besonderen Schutz für den Beschäftigten garantieren.

Das Sonderzivilrecht der Arbeitnehmer resultiert aus dem Schutzgedanken, dass der Arbeitgeber in dem Vertragsverhältnis eine übergeordnete Rolle einnimmt. Gegenüber dem Arbeitnehmer ist er weisungsbefugt. Er leistet für ihn auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung unselbständige Tätigkeiten.

Werkzeuge für den Handwerker

Konfuzius

Eine chinesische Weisheit von Konfuzius besagt: "Wähle einen Beruf, den du liebst, und du brauchst keinen Tag in deinem Leben mehr zu arbeiten."


Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, erwarten noch ausstehende Lohnzahlungen oder möchten Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen? In diesen Fällen ist es ratsam, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Anwalt für Arbeitsrecht bin ich in einem Teilbereich dieser spannenden Materie schwerpunktmäßig tätig. Nachfolgende arbeitsrechtliche Fallgestaltungen werden von mir ausschließlich bearbeitet:

  • Arbeitszeugnisse
  • Aufhebungsverträge
  • Kündigungen
  • Lohnansprüche

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass manche Verfahren im Arbeitsrecht nur scheitern, weil die gesetzlichen Fristen übersehen wurden. Kündigungsschutz setzt zB voraus, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben wird. Nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Klage auch nachträglich zugelassen werden. Haben Sie die Frist zur Einlegung der Kündigungsschutzklage versäumt, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu mir auf.

Sie sind Arbeitnehmer und haben ein rechtliches Problem? Vereinbaren Sie ganz unbürokratisch einen Termin mit mir!

Sie sind Unternehmer und auf der Suche nach einer qualifizierten Beratung oder Vertretung? Ich sichere Ihnen meine fachkundige und verantwortungsvolle Unterstützung zu. Sie kümmern sich ausschließlich um die erfolgreiche Geschäftsführung Ihres Unternehmens, während ich Sie in vertrauensvoller Kooperation mit den juristischen Lösungen bediene, insbesondere bei:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
  • Prüfung von unternehmensinternen Konflikten
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen oder Aufhebungsverträge
  • Fortbildungen Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen

Auch auf Arbeitgeberseite sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Ich unterstütze und helfe jedem Unternehmen mit dem notwendigen Fachwissen, vom Start-Up-Unternehmen bis hin zur mittelständischen Firma. Das Ziel besteht für mich darin, unternehmerische Rechtssicherheit zu realisieren, und gleichzeitig unnötige Kosten für Sie zu vermeiden.

Sie sind Arbeitgeber und benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Vereinbaren Sie ganz unbürokratisch einen Termin mit mir!

Fragen Sie sich, ob ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der prinzipiell beide Parteien vertritt, die Interessen einer Seite überhaupt gewissenhaft repräsentieren kann? In meiner Anwaltskanzlei in Dinslaken würdige ich stets auch den Handlungsspielraum und die Strategie der Gegenseite. Insbesondere bei außergerichtlichen Einigungsversuchen, ebenso wie bei gerichtlichen Vergleichsverhandlungen, kann die zweigliedrige Betrachtung entscheidende Vorteile schaffen. Es sind zwei Seiten derselben Medaille!

Die Gesamtwürdigung entspricht auch der arbeitsgerichtlichen Praxis, vor allem bei der Besetzung der Kammern. Neben einem Berufsrichter besteht die Kammer aus zwei ehrenamtlichen Richtern, einem aktiven Arbeitgeber- und einem aktiven Arbeitnehmervertreter. Meine Grundpflichten, insbesondere die Vermeidung von Interessenkollisionen nach StGB, BRAO und BORA, werden stets vor Annahme eines Mandates und ohne anfallende Kosten geprüft.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dinslaken vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht nicht nur gewissenhaft, sondern gleichermaßen energisch! Für mich persönlich ist nicht Ihre Position, sondern Ihr Ersuchen nach juristischen Lösungen im Arbeitsrecht entscheidend.

Kündigungsschutz | Kündigungsschutzklage: Ein Dauerbrenner im Arbeitsrecht

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten oder wollen diese rechtssicher aussprechen? Kündigungsschutz spielt in der auf Arbeitsrecht ausgerichteten Kanzlei eine herausragende Rolle. Hierbei gibt es allerdings eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten. Wer vorschnell und ohne rechtliche Kenntnisse tätig wird, risikiert unter Umständen schwere Nachteile.

Lassen Sie sich daher von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten.

Viel Zeit sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen nicht verstreichen lassen. Insbesondere Arbeitnehmer sollten wissen, dass die Kündigungsschutzklage nach Zustellung binnen drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden sein muss.

Frist verpasst? Kontaktieren Sie mich bitte umgehend und ohne weiteres Zögern.

Tür mit einem Fragezeichen

Erfolgreich Kündigungsschutz einklagen: Voraussetzungen der Kündigungsschutzklage

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist nicht auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • In Kleinbetrieben gilt das KSchG nicht. In dem Unternehmen müssen dauerhaft mehr als zehn MitarbeiterINNEN beschäftigt werden. Dazu zählen nicht: Geschäftsführer, Firmeninhaber, Auszubildene oder Praktikanten, wohl aber: Teilzeitbeschäftigte anteilig ihrer Wochenarbeitsstunden. Rechtlich sind Beschäftigte in Kleinbetrieben aber nicht vollkommen schutzlos. Es kommt hier auf den konkreten Einzelfall an! Ich lade Sie exklusiv ein, Ihren Sachverhalt zu prüfen.
  • Die Dauer der Beschäftigung ist für Kündigungsschutz von entscheidender Bedeutung. Die Beschäftigung muss zum Zeitpunkt der Kündigung seit mindestens sechs Monaten ausgeübt werden.
  • Besonderen Kündigungsschutz genießen insbesondere: Betriebsratsmitglieder, Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende (nach der Probezeit)Beschäftigte in Elternzeit, Mütter nach der Entbindung (bis zu vier Monate).

Lassen Sie Ihre Kündigung vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen

Es gibt naturgemäß zwei Möglichkeiten, wie Sie nach Zugang der Kündigung reagieren können. Entweder akzeptieren Sie die Kündigung (möglicherweise weil Sie es müssen) oder Sie wehren sich gegen diese einseitige Willenserklärung. Ist Kündigungsschutz anwendbar, regelt das Gesetz ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam ist:

  • Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt oder
  • aus anderen Gründen rechtsunwirksam (exemplarisch wegen formaler Fehler).

Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen der

  • verhaltensbedingten Kündigung,
  • personenbedingten Kündigung oder
  • betriebsbedingten Kündigung

nicht vorliegen.

Erst nach intensiver Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen sollten Sie entscheiden, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten. Sie können die Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt beim zuständigen Gericht erheben. Ob das auch in Ihrem Fall sinnvoll ist, vermag ich natürlich ohne Kenntnis Ihres konkreten Einzelfalls nicht einzuschätzen.

Allerdings prüft der engagierte Anwalt für Arbeitsrecht nicht nur die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, sondern vertritt Ihre Rechte auch mit Nachdruck gegenüber dem zuständigen Gericht. Er kennt nicht nur die Sprache der Justiz, sondern kämpft auch mit allen gesetzlichen Mitteln für einen optimalen Verfahrensausgang.

Die Anwaltskosten im Arbeitsrecht: Vorsicht Ausnahme!

Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anwaltskosten im Arbeitsrecht unabhängig vom Verfahrensausgang von Ihnen zu tragen sind. Das Arbeitsrecht bildet hier eine Ausnahme zu anderen zivilrechtlichen Verfahren. Ausdrücklich regelt das Gesetz in § 12a ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz), dass "in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistands besteht."

Mit anderen Worten: Im Arbeitsrecht zahlt jede Partei die auf ihrer Seite angefallenen Anwaltskosten selbst. Nur die Gerichtskosten werden grundsätzlich der unterlegenen Partei auferlegt. Allerdings sind die Gerichtskosten geringer als im Zivilverfahren. Zudem können sie auch ganz entfallen, beispielsweise wenn zwischen die Parteien vor Gericht einen Vergleich schließen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch Arbeitsrecht umfasst, sollten Sie telefonisch vorab Deckungszusage beantragen. Lassen Sie sich die Kostenübernahme kurzfristig schriftlich bestätigen. Denken Sie stets an die Dreiwochenfrist der Kündigungsschutzklage. Selbstverständlich kann ich in Ihrem Auftrag auch Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen. Bedenken Sie aber, dass Kostenschuldner immer der Mandant bleibt.

Weitere Einzelheiten zu den anfallenden Kosten erläutere ich Ihnen sehr gerne in einem persönlichen Gespräch. Sollten bei Ihnen die Voraussetzungen für staatliche Unterstützung vorliegen (Prozesskostenhilfe), berate ich Sie selbstverständlich auch in dieser Frage. Wichtig ist aber, dass Sie nicht außer Acht lassen, weshalb Sie den Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen: Es geht um Ihre Rechte in Ihrem konkreten Einzelfall!

Beispiele der Vertretung im Arbeitsrecht aus der örtlichen Umgebung

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Impressionen aus der Arbeitswelt

Ein typischer Arbeitsplatz für Konstrukteure
die Schlosserei als Arbeitgeber
Pinsel und Farben