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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
Wallstraße 18
D-46535 Dinslaken
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+49 (0)2064 - 7755235
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
Postfach 10 01 09
46521 Dinslaken
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bin ich sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber tätig. Das Arbeitsrecht besteht
aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bestimmungen. Bei mehr als 40 Millionen Arbeitsverhältnissen ist
der Regelungsbedarf hoch. Ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch existiert in Deutschland bislang nicht. Umso wichtiger ist der
sichere Umgang mit den verschiedenen Rechtsquellen, einschließlich der Rechtsprechung der nationalen sowie der europäischen Gerichte.
Die meisten Menschen werden während ihres Lebens mit den Regelungen des Arbeitsrechts konfrontiert, sei es als Arbeitgeber, als
Arbeitnehmer, als Auszubildender oder auch als Praktikant. Das Arbeitsverhältnis ist die Grundlage der wirtschaftlichen und
finanziellen Existenz. Die Bedeutung ist für den Einzelnen enorm. Aufgrund der strukturellen Ungleichheit zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer soll das Arbeitsrecht einen besonderen Schutz für den Beschäftigten garantieren.
Das Sonderzivilrecht der Arbeitnehmer resultiert aus dem Schutzgedanken, dass der Arbeitgeber in dem Vertragsverhältnis eine
übergeordnete Rolle einnimmt. Gegenüber dem Arbeitnehmer ist er weisungsbefugt. Er leistet für ihn auf Grundlage des Arbeitsvertrages
gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung unselbständige Tätigkeiten.
Eine chinesische Weisheit von Konfuzius besagt: "Wähle einen Beruf, den du liebst, und du brauchst keinen Tag in deinem Leben mehr zu arbeiten."
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten, erwarten noch ausstehende Lohnzahlungen oder möchten Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen? In diesen Fällen ist es ratsam, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als Anwalt für Arbeitsrecht bin ich in einem Teilbereich dieser spannenden Materie schwerpunktmäßig tätig. Nachfolgende arbeitsrechtliche Fallgestaltungen werden von mir ausschließlich bearbeitet:
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass manche Verfahren im Arbeitsrecht nur scheitern, weil die gesetzlichen Fristen übersehen wurden.
Kündigungsschutz setzt zB voraus, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben wird. Nur
unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Klage auch nachträglich zugelassen werden. Haben Sie die Frist zur Einlegung der
Kündigungsschutzklage versäumt, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zu mir auf.
Sie sind Arbeitnehmer und haben ein rechtliches Problem? Vereinbaren Sie ganz unbürokratisch einen Termin mit mir!
Sie sind Unternehmer und auf der Suche nach einer qualifizierten Beratung oder Vertretung? Ich sichere Ihnen meine fachkundige und verantwortungsvolle Unterstützung zu. Sie kümmern sich ausschließlich um die erfolgreiche Geschäftsführung Ihres Unternehmens, während ich Sie in vertrauensvoller Kooperation mit den juristischen Lösungen bediene, insbesondere bei:
Auch auf Arbeitgeberseite sind eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten. Ich unterstütze und helfe jedem Unternehmen mit dem notwendigen Fachwissen,
vom Start-Up-Unternehmen bis hin zur mittelständischen Firma. Das Ziel besteht für mich darin, unternehmerische Rechtssicherheit zu realisieren, und
gleichzeitig unnötige Kosten für Sie zu vermeiden.
Sie sind Arbeitgeber und benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Vereinbaren Sie ganz unbürokratisch einen Termin mit mir!
Fragen Sie sich, ob ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der prinzipiell beide Parteien vertritt, die Interessen einer Seite überhaupt gewissenhaft
repräsentieren kann? In meiner Anwaltskanzlei in Dinslaken würdige ich stets auch den Handlungsspielraum und die Strategie der Gegenseite. Insbesondere
bei außergerichtlichen Einigungsversuchen, ebenso wie bei gerichtlichen Vergleichsverhandlungen, kann die zweigliedrige Betrachtung entscheidende
Vorteile schaffen. Es sind zwei Seiten derselben Medaille!
Die Gesamtwürdigung entspricht auch der arbeitsgerichtlichen Praxis, vor allem bei der Besetzung der Kammern. Neben einem Berufsrichter besteht die
Kammer aus zwei ehrenamtlichen Richtern, einem aktiven Arbeitgeber- und einem aktiven Arbeitnehmervertreter. Meine Grundpflichten, insbesondere die
Vermeidung von Interessenkollisionen nach StGB, BRAO und BORA, werden stets vor Annahme eines Mandates und ohne anfallende Kosten geprüft.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Dinslaken vertrete ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsrecht nicht nur gewissenhaft,
sondern gleichermaßen energisch! Für mich persönlich ist nicht Ihre Position, sondern Ihr Ersuchen nach juristischen Lösungen im Arbeitsrecht
entscheidend.
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten oder wollen diese rechtssicher aussprechen?
Kündigungsschutz spielt in der auf Arbeitsrecht ausgerichteten Kanzlei eine herausragende Rolle. Hierbei gibt es allerdings eine Vielzahl
von Besonderheiten zu beachten. Wer vorschnell und ohne rechtliche Kenntnisse tätig wird, risikiert unter Umständen schwere Nachteile.
Lassen Sie sich daher von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten.
Viel Zeit sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen nicht verstreichen lassen. Insbesondere Arbeitnehmer sollten wissen, dass
die Kündigungsschutzklage nach Zustellung binnen drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht worden sein muss.
Frist verpasst? Kontaktieren Sie mich bitte umgehend und ohne weiteres Zögern.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist nicht auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
Es gibt naturgemäß zwei Möglichkeiten, wie Sie nach Zugang der Kündigung reagieren können. Entweder akzeptieren Sie die Kündigung (möglicherweise weil Sie es müssen) oder Sie wehren sich gegen diese einseitige Willenserklärung. Ist Kündigungsschutz anwendbar, regelt das Gesetz ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen die Kündigung durch den Arbeitgeber unwirksam ist:
Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn die Voraussetzungen der
nicht vorliegen.
Erst nach intensiver Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen sollten Sie
entscheiden, ob Sie sich gegen die Kündigung wehren möchten. Sie können die
Kündigungsschutzklage auch ohne Anwalt beim zuständigen Gericht erheben. Ob
das auch in Ihrem Fall sinnvoll ist, vermag ich natürlich ohne Kenntnis Ihres
konkreten Einzelfalls nicht einzuschätzen.
Allerdings prüft der engagierte Anwalt für Arbeitsrecht nicht nur die
Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage, sondern vertritt Ihre Rechte
auch mit Nachdruck gegenüber dem zuständigen Gericht. Er kennt nicht nur
die Sprache der Justiz, sondern kämpft auch mit allen gesetzlichen Mitteln
für einen optimalen Verfahrensausgang.
Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anwaltskosten im Arbeitsrecht
unabhängig vom Verfahrensausgang von Ihnen zu tragen sind. Das Arbeitsrecht bildet
hier eine Ausnahme zu anderen zivilrechtlichen Verfahren. Ausdrücklich regelt
das Gesetz in § 12a ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz), dass "in Urteilsverfahren des
ersten Rechtszugs kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen
Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines
Prozeßbevollmächtigten oder Beistands besteht."
Mit anderen Worten: Im Arbeitsrecht zahlt jede Partei die auf ihrer Seite angefallenen
Anwaltskosten selbst. Nur die Gerichtskosten werden grundsätzlich der unterlegenen
Partei auferlegt. Allerdings sind die Gerichtskosten geringer als im Zivilverfahren.
Zudem können sie auch ganz entfallen, beispielsweise wenn zwischen die Parteien
vor Gericht einen Vergleich schließen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die auch Arbeitsrecht umfasst,
sollten Sie telefonisch vorab Deckungszusage beantragen. Lassen Sie sich die
Kostenübernahme kurzfristig schriftlich bestätigen. Denken Sie stets an die
Dreiwochenfrist der Kündigungsschutzklage. Selbstverständlich kann ich in Ihrem
Auftrag auch Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen. Bedenken
Sie aber, dass Kostenschuldner immer der Mandant bleibt.
Weitere Einzelheiten zu den anfallenden Kosten erläutere ich Ihnen sehr gerne in
einem persönlichen Gespräch. Sollten bei Ihnen die Voraussetzungen für staatliche
Unterstützung vorliegen (Prozesskostenhilfe), berate ich Sie selbstverständlich
auch in dieser Frage. Wichtig ist aber, dass Sie nicht außer Acht lassen, weshalb
Sie den Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen: Es geht um Ihre Rechte in Ihrem konkreten
Einzelfall!
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