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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
Wallstraße 18
D-46535 Dinslaken
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
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46521 Dinslaken
Die Allgemeinen Mandatsbedingungen bitte ich vollständig und sorgsam zu lesen. Die Bearbeitung von Aufträgen, die mir erteilt werden, erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Mandatsbedingungen. Die Vertragsklauseln können Sie hier auch als pdf-Dokument herunterladen:
Allgemeine MandatsbedingungenDie Prüfung, ob für die beauftragte anwaltliche Tätigkeit Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung besteht, obliegt allein dem Mandanten. Gleiches gilt für die gesamte Abwicklung des Versicherungsfalls mit der Rechtsschutzversicherung. Die Abwicklung wird nur aufgrund gesonderten Auftrages seitens des Mandanten durch den Rechtsanwalt übernommen, der zur Übernahme dieser Tätigkeiten nicht verpflichtet ist. Diese Tätigkeit des Rechtsanwalts wird – sofern sie von dem Rechtsanwalt übernommen wird - auf Grundlage der getroffenen Vergütungsvereinbarung abgerechnet.
Wird nach dem RVG abgerechnet, richtet sich die Abrechnung nach dem Gegenstandswert des Mandats. Auf die Abrechnung nach dem Gegenstandswert ist der Mandant durch Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas ausdrücklich hingewiesen worden, § 49b Abs.5 BRAO.
Sofern nicht anders vereinbart, hat Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechtsanwalt ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen (9 RVG). Das gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Dritte bestehen.
Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften dann gesamtschuldnerisch auf Zahlung der gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung von Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas, wenn der Rechtsanwalt für sie in derselben Angelegenheit tätig wird.
Nach § 50 BRAO endet die Pflicht des Rechtsanwalts zur Aufbewahrung aller Unterlagen, die der Mandant oder ein Dritter Herrn Rechtsanwalt Christian Kohlhaas aus Anlass der Auftragsausführung überlassen hat, 6 Jahre nach Beendigung des Mandates. Herr Rechtsanwalt Christian Kohlhaas schuldet keine längere Aufbewahrung. Werden Unterlagen verschickt, so kann dies an die zuletzt mitgeteilte Adresse geschehen. Das Versendungsrisiko trägt der Mandant, es sei denn, er hat der Versendung widersprochen und sich verbindlich zu einer unverzüglichen Abholung verpflichtet.