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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
Wallstraße 18
D-46535 Dinslaken
info@rakanzlei-kohlhaas.de
+49 (0)2064 - 7755235
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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
Postfach 10 01 09
46521 Dinslaken
Als Rechtsanwalt für Strafrecht, Medienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht möchte ich meine Zeit schnellstmöglich in Ihr rechtliches Problem investieren. Daher stelle ich Ihnen auf dieser Seite die notwendigen Formulare vorab
zur Verfügung. In Ihrem eigenen Interesse bitte ich Sie, die ausgedruckten Formulare bereits zum Erstberatungstermin mitzubringen.
Wird der Anwaltsvertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen (zB per Telefon, E-Mail, Post oder Fax), hat der BGH entschieden, dass Verbraucher auf ihr Widerrufsrecht hinzuweisen sind (Urteil vom 23.11.2017, Az. IX ZR 204/16).
Verbraucherhinweis: Kommt der Vertrag zwischen Ihnen und mir unter ausschließlicher Nutzung von Fernkommunikationsmitteln zustande, haben Sie, sofern Sie Verbraucher sind,
das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (siehe dazu unten). Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Beachten Sie: Das Mandatsverhälntis kommt nicht bereits mit der Zusendung der vollständig ausgefüllten Formulare zustande. Zum wirksamen Vertragsabschluss bedarf es ausdrücklich
meiner schriftlichen Bestätigung! Ich rate Ihnen daher drigend an, im Vorfeld den persönlichen Kontakt zu suchen. Bevor Sie sich nämlich die Arbeit machen, ist abzuklären, ob Ihr Anliegen überhaupt mit meinen Tätigkeitsschwerpunkten und meinem
Terminkalender zu vereinbaren ist. Es ist auch für Sie sehr ärgerlich, wenn ich Ihnen gar nicht helfen kann. Außerdem sind häufig Fristen zu wahren. Ein kurzes Telefonat mit dem Anwalt verschafft
Ihnen daher Sicherheit.
Die nachfolgenden Formulare biete ich Ihnen in digitaler Form zur Einsichtnahme und zum Ausfüllen an. Alles was Sie
benötigen ist ein Programm zum Öffnen von PDF-Dateien. Sie können die Formulare, die entsprechende Software vorausgesetzt, bequem am Computer ausfüllen.
Jedes Mandat besteht formal mindestens aus vier unterschiedlichen Formularen, wobei ich Ihr Mandat, meine schriftliche Bestätigung der Mandatsannahme vorausgesetzt, erst betreiben kann, sobald mir sämtliche Dokumente unterzeichnet vorliegen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne persönlich zur Seite.
Zum Erstberatungstermin bringen Sie daher für meine Unterlagen ausgefüllt, und falls keine Rückfragen Ihrerseits bestehen, unterzeichnet bitte mit:
Es gibt zahlreiche Gründe, um ein Mandatsverhältnis möglichst zeitnah abschließen zu wollen. Sie finden momentan vielleicht nicht die Zeit, um mich persönlich aufzusuchen.
Möglicherweise halten Sie sich auch gewöhnlich nicht in der Umgebung meiner Kanzlei auf, möchten mir aber dennoch Ihr Vertrauen aussprechen.
Nachfolgend biete ich Ihnen an, sowohl zeitliche als auch örtliche Barrieren zu überwinden, indem ich Ihnen meine Vollmachten digital zur Verfügung stelle.
Lesen Sie sich die für Ihren Auftrag einschlägige Vollmacht aufmerksam durch und drucken Sie anschließend drei Exemplare für mich aus. Senden Sie die drei Vollmachtsformulare
jeweils unterzeichnet nebst den anderen vorgenannten Dokumenten ganz unkompliziert an meine Kanzleiadresse. Selbstverständlich ist
der Vorabversand per E-Mail oder Fax ebenfalls möglich.
Soll ich hingegen für Sie eine rechtsgestaltende Willenserklärung abgeben (zB Anfechtung oder Kündigung), benötige ich die Vollmacht zwingend im Original.
Sie wissen nicht, welche Vollmacht Sie mir zukommen lassen müssen? Gerne bin ich Ihnen bei der Wahl des richtigen Dokuments behilflich.
Die allgemeine Vollmacht nutzen Sie insbesondere bei Verkehrssachen (mit Ausnahme von Strafverfahren oder Bußgeldverfahren) oder bei Problemen aus dem Medienrecht. Sie ist nicht
für die Verteidigung in Strafsachen oder für die Vertretung im Arbeitsrecht zu wählen.
Anleitung: Drucken Sie die ausgefüllte Vollmacht drei Mal aus und schicken Sie die drei jeweils unterzeichneten Exemplare an mich zurück.
Beachten Sie: Das Mandatsverhälntis kommt nicht bereits mit der Zusendung des Vollmachtsformulars zustande. Zum wirksamen Vertragsabschluss bedarf es ausdrücklich
meiner schriftlichen Bestätigung.
In diesem Abschnitt finden Sie meine Vollmacht in Strafsachen sowie in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten), damit Sie mich als Verteidiger bzw. Vertreter beauftragen können.
Anleitung: Drucken Sie die ausgefüllte Vollmacht drei Mal aus und schicken Sie die drei jeweils unterzeichneten Exemplare an mich zurück.
Beachten Sie: Das Mandatsverhälntis kommt nicht bereits mit der Zusendung des Vollmachtsformulars zustande. Zum wirksamen Vertragsabschluss bedarf es ausdrücklich
meiner schriftlichen Bestätigung.
Als Anwalt für Arbeitsrecht stelle ich Ihnen hier die spezielle Vollmacht in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten digital zur Verfügung. Bei Ortsferne oder
Fristsachen (exemplarisch Kündigungsschutzklage) ist der Aufwand gering und die Zeitersparnis enorm.
Anleitung: Drucken Sie die ausgefüllte Vollmacht (beide Seiten) drei Mal aus und schicken Sie die drei jeweils unterzeichneten Exemplare an mich zurück, insgesamt somit sechs
Seiten.
Beachten Sie: Das Mandatsverhälntis kommt nicht bereits mit der Zusendung des Vollmachtsformulars zustande. Zum wirksamen Vertragsabschluss bedarf es ausdrücklich
meiner schriftlichen Bestätigung.
Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich
Rechtsanwalt Christian Kohlhaas
Wallstraße 18, 46535 Dinslaken,
Telefonnummer: 02064 | 77 55 233,
Telefaxnummer: 02064 | 77 55 235,
E-Mail: info@rakanzlei-kohlhaas.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.