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Christian Kohlhaas
Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht im Ruhrgebiet

Solche Taten werden nicht mehr mit einer Geldbuße geahndet

Verkehrsstrafrecht - eine Verkehrsstraftat hat einen höheren Unrechtsgehalt

Im Gegensatz zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit hat eine Verkehrsstraftat einen höheren Unrechtsgehalt. Dementsprechend werden solche Taten nicht mehr mit einer Geldbuße geahndet. Stattdessen können die einschlägigen Delikte mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.

Darüber hinaus wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen, wobei eine Sperrfrist verhängt wird. Innerhalb dieser Frist wird die Straßenverkehrsbehörde keine neue Fahrerlaubnis ausstellen. Die Wiedererteilung erfolgt nur auf Antrag.

Die Behörde kann daraufhin anordnen, dass der Betroffene die Eignung seiner Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs nachweist. Dazu verlangt sie beispielsweise ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU), das im Volksmund auch gerne als "Idiotentest" bezeichnet wird. Lassen Sie sich von dem Synonym nicht verunsichern. Die MPU ist natürlich kein Test für Idioten, sondern eine komplexe und schwierige Angelegenheit. Das Verfahren setzt voraus, dass Sie sich intensiv mit Ihrer Geschichte auseinandergesetzt haben. Dabei steht Ihnen ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zur Seite.

Juristischer Rat ist unbedingt empfehlenswert, wenn Sie Beschuldigter einer Verkehrsstraftat sind. Die Konsequenzen können nämlich gravierend sein. Insbesondere der Verlust der Fahrerlaubnis hat häufig schwerwiegende Folgen, beispielsweise den Verlust des Arbeitsplatzes. Es kann sich daher lohnen, für Ihren Führerschein zu kämpfen!

Mann steht vor anfahrendem Auto

Stanislaw Jerzy Lec

Ein Zitat von Stanislaw Jerzy Lec besagt: „Wenn alle in den Kurven aufpassen würden, müßte man in den Kurven nicht aufpassen.“

Straftaten im Verkehr - Überblick eines Dauerbrenners

Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Verkehrsstraftaten. Die Verteidigungsstrategie ist danach individuell zu entwickeln. Knapp 150.000 Verurteilungen sind im Jahr 2015 wegen einer Verkehrsstraftat ergangen. Die Dunkelziffer der begangenen Taten liegt weitaus höher, da nicht jedes Vergehen aufgeklärt wird. Zudem werden manche Verfahren eingestellt. Straftaten im Verkehr sind vor allem:

  • Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß §§ 315b-c, 316 StGB, insbesondere Fahren unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss,

  • Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz, wie zum Beispiel Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG,

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB,

  • fahrlässige Körperverletzung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall gemäß § 229 StGB,

  • fahrlässige Tötung in Verbindung mit einem Verkehrsunfall gemäß § 222 StGB oder

  • Volltrunkenheit in Verbindung mit einem Verkehrsunfall gemäß § 323a StGB.

Strafbefehl erhalten - Handeln Sie bitte rechtzeitig!

Viele Strafverfahren werden im sogenannten Strafbefehlsverfahren entschieden. Das bedeutet, dass dem Betroffenen ein Schriftsatz vom zuständigen Gericht zugestellt wird. Daraus ergibt sich nicht nur die zur Last gelegte Tat, sondern auch das Strafmaß. Wird der Angeklagte zu einer Geldstrafe verurteilt, wird die Summe anhand der Tatschwere und einschlägigen Vorstrafen (= Anzahl der Tagessätze) sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen (= Tagessatzhöhe) bemessen.

Gegen den Strafbefehl kann der (vermeintliche) Täter innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Erst dann terminiert das Gericht eine mündliche Verhandlung. Selbstverständlich dürfen Betroffene den Einspruch gegen den Strafbefehl nach § 410 StPO selbst einlegen. Dieser kann nach Absatz 2 der Vorschrift auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Das ist beispielsweise sinnvoll, wenn der Adressat die ihm vorgeworfene Tat zweifelsfrei begangen hat, aber die Tagessatzhöhe fehlerhaft berechnet worden ist.

Beachten Sie: Nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl gilt das Verschlechterungsverbot nicht. Das bedeutet, dass das Gericht bei seiner Entscheidung nicht an die Rechtsfolgen aus dem Strafbefehl gebunden ist. Im Klartext: Ihre Strafe kann auch höher ausfallen. Daher sollten Sie den Sachverhalt von einem Strafverteidiger prüfen lassen, um zu entscheiden, ob der Einspruch in der Sache erfolgversprechend ist.

Aus dem Grund rate ich Betroffenen dazu, frühzeitig einen Strafverteidiger oder Verkehrsrechtler zu kontaktieren. Sobald Sie vom Tatvorwurf Kenntnis erlangt haben, beispielsweise nachdem Ihre Personalien als Beschuldigter von der Polizei aufgenommen worden sind oder Sie zur Vernehmung eingeladen wurden, werden Sie idealerweise tätig.

Je früher Sie einen Rechtsbeistand mit Ihrem Anliegen beauftragen, desto besser können Verteidigungsstrategien erarbeitet werden. Sie sollten es daher tunlichst unterlassen, sich gegenüber den Ermittlungsbeamten zum Tatvorwurf zu äußern. Die Einlassung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, falls es sinnvoll ist.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Es gilt immer die goldene Regel: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!

Wenn Sie das Bedürfnis haben, sich im Zusammenhang mit den Vorwürfen etwas von der Seele zu reden, ist der Strafverteidiger doch die bessere Alternative. Aussagen bei der Polizei sind niemals zu Ihren Gunsten. Entweder sind sie neutral, weil die Polizei gar nicht über ihr Schicksal entscheiden wird, oder sie belasten Sie zunehmend. Das möchten Sie nicht! Fallen Sie nicht auf anderslautende Versprechen rein.

Falls gegen Sie wegen einer Verkehrsstraftat ermittelt wird, oder bereits Anklage erhoben worden ist, scheuen Sie sich bitte nicht davor, mich umgehend zu kontaktieren. Ich werde zunächst Akteneinsicht beantragen, damit wir gemeinsam feststellen können, in welchem Umfang überhaupt gegen Sie ermittelt worden ist. Zwischen Realität und Akteninhalt kann mitunter eine eminente Diskrepanz festgestellt werden. Das ist bei der Verteidigung unbedingt zu berücksichtigen.

Freilich begleite ich Sie nicht mit Nachdruck nur durch das Strafverfahren. Vielmehr unterstütze ich Sie auch bei der Auseinandersetzung mit potentiellen Folgen. Wurde Ihre Fahrerlaubnis von der Verkehrsbehörde entzogen, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Chancen auf Sperrzeitverkürzung zu erhöhen. Wird ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten von Ihnen verlangt, erkläre ich Ihnen nicht nur den Ablauf des Verfahrens, sondern leiste vorab effektive Hilfe.

Der Verkehr auf deutschen Strassen. Entspannt ist etwas anderes.

ausgebrannter Bus vor Haltestelle
Drogen auf Boden
Auto steht vor Nebel