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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
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„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die
immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä.
lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt a.M. v. 01.12.2014,
Az.: 22 U 171/13)
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht berate und vertrete ich Menschen, die entweder in einen Unfall verwickelt wurden, oder selbst eine Kollision
verursacht haben. Das Verkehrsrecht reguliert den öffentlichen Verkehrsraum, um diesen sicher und funktionstüchtig zu gestalten.
Die Realität zeigt dagegen, welche Gefahren im Straßenverkehr lauern. Im Jahr 2016 wurden deutschlandweit mehr als 2,5 Millionen Unfälle
polizeilich registriert, wobei 3.206 Verkehrstote zu beklagen waren. Pro Tag ereigneten sich im vergangenen Jahr folglich 6.849
Straßenverkehrsunfälle, knapp fünf im Minutentakt. Es handelt sich dabei lediglich um die polizeilich registrierten Fälle. Die Zahlen belegen
hingegen, welche enorme Bedeutung das Verkehrsunfallrecht in der Praxis hat.
Ein Zitat von Robert Lembke besagt: „Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.“
Bei der Bearbeitung unfallrechtlicher Mandate ist zunächst der Hergang des Unfalls detailliert zu prüfen. Von der Unfallursache ausgehend sind die Fragen nach dem Verursacher und der Haftung zu prüfen. Zu den häufigsten Gründen zählen:
Eine abschließende Aufzählung ist aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten im Straßenverkehr kaum möglich. Bei der Aufarbeitung
eines Verkehrsunfalls kommt es daher immer auf den konkreten Einzelfall an.
Als Anwalt analysiere ich zunächst
gemeinsam mit Ihnen das tatsächliche Geschehen, was insbesondere für die Einschätzung der Erfolgsaussichten in der Sache maßgeblich
ist. Anschließend prüfe ich den Sachverhalt aus rechtlicher Sicht, korrespondiere mit der gegnerischen Versicherung, mache Ihre
Ansprüche geltend und setze mich für eine zeitnahe Regulierung des Schadens ein.
Unabhängig davon, ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind oder diesen -vermeintlich- alleine verursacht haben, sollten Sie ein paar Regeln beherzigen. Das gilt für Unfälle im In- und Ausland gleichermaßen.
Beachten Sie: Bei der Schadensregulierung verlangen die meisten Versicherungen den Unfallbericht. Dieser wird von der Polizei erstellt. Haben Sie sich vom Unfallgegner dazu überreden lassen, dass die Beamtinnen und Beamten doch etwas Besseres zu tun haben, als diese Lappalie aufzunehmen, müssen Sie unter Umständen mit einer Kürzung - Ihrer eigentlich in voller Höhe bestehenden Ansprüche - rechnen (Ausnahmen sind in der Regel Bagatellschäden).
Nach einem Verkehrsunfall kommt es häufig zu Streit. Insbesondere Versicherer versuchen immer wieder ihrer Regulierungspflicht zu entgehen.
Das gilt nicht nur bei großen Sachschäden jenseits der Bagatellgrenze.
Plötzlich wird dem Geschädigten zB eine Mit- oder sogar Alleinschuld an dem Unfall angelastet. Wer sich in dieser Situation ausschließlich
auf den netten Unfallgegner berufen kann, muss wahrscheinlich schwere Nachteile befürchten.
Lassen Sie sich daher nicht nur die Daten des Unfallgegners geben, sondern
Falls Sie mit einem parkenden Fahrzeug kollidiert sind, wobei der Geschädigte nicht ortsanwesend ist, dürfen Sie die Unfallstelle nicht
bedenkenlos verlassen. Das könnte den Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht) gemäß § 142 StGB begründen. Warten Sie
daher mindestens 30 Minuten vor Ort. Die Wartezeit ist insbesondere von der Örtlichkeit sowie der Uhrzeit abhängig. Sie müssen nicht
befürchten, die Nacht auf einem dunklen Parkplatz verbringen zu müssen.
Konnten Sie den Geschädigten innerhalb einer angemessenen und zumutbaren Wartezeit noch immer nicht ausfindig machen, melden Sie das
Geschehen immer bei der nächsten Polizeidienststelle.
Beachten Sie: Dem Geschädigten einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, kann zu rechtlichen
Problemen führen. Im Zweifel reicht das nicht aus. Da der Zettel durch Regen unleserlich oder durch einen Windstoß verweht werden könnte,
droht auch bei einem derartigen Vorgehen die Anklage wegen Fahrerflucht. Führerscheinentzug und Verlust des Versicherungsschutzes können weitere
Folgen sein. Haben Sie es eilig, beispielsweise weil Sie einen wichtigen Termin einhalten müssen, informieren Sie die Polizei vor Ihrer
Weiterfahrt per Handy.
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich die Haftungsfrage. Es ist zu klären, wer die Schuld an dem Unfall trägt. Im Gegensatz zur strafrechtlichen
Schuldfrage wird bei der Haftung im Verkehrsrecht der Verursachungsbeitrag jedes Unfallbeteiligten gesondert geprüft.
Auf Grundlage des jeweiligen Beitrags wird eine Haftungsquote bestimmt. Sie besagt, wer für den Schaden in welcher konkreten Höhe aufkommen muss.
Berücksichtigt wird bei der Haftungsquote zunächst auch die allgemeine Betriebsgefahr eines Kfz.
Maßstab ist der Idealfahrer im Sinne des § 17 Abs.3 StVG. Nach der Vorschrift muss der Fahrer den Schaden des anderen nicht ersetzen, wenn es
sich um ein unabwendbares Ereignis gehandelt hat. Der Idealfahrer ist ein besonders vorausschauender Fahrer, der Gefahren im Voraus erkennt und
auch erhebliche Fehler anderer Verkehrsteilnehmer zeitnah vorhersehen kann.
Als Anwalt für Verkehrsrecht besteht meine Aufgabe unter anderem darin, eine gerechte und genaue Haftungsquote zwischen Ihnen und dem Unfallgegner
zu entwickeln. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an, da sich jeder Verkehrsunfall anders darstellt, auch wenn auf den ersten Blick ein
typisches Geschehen im Straßenverkehr vorliegt. Ich rate Ihnen daher dringend, unmittelbar nach einem Unfall juristischen Rat einzuholen.
Wurden Sie von der gegnerischen Versicherung bereits kontaktiert, ist besondere Vorsicht geboten. Es ist akribisch zu prüfen, ob die gegnerische
Versicherung möglicherweise zu ihrem eigenen Vorteil vorträgt. Bedenken Sie, dass Versicherungsunternehmen zumeist große Rechtsabteilungen unterhalten,
die mit Fremdwörtern geradezu vor dem Laien jonglieren. Was sich gut anhört, muss aber nicht auch gut sein!
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht rekonstruiere ich mit Ihnen das Geschehen (sogenannte Plausibilitätsprüfung). Oftmals zeigt sich, dass eine Korrektur
der Haftungsquote gegenüber der Versicherung anzuzeigen ist. Kommt sie dem Korrekturgesuch hingegen nicht nach, ist gegen sie und den Unfallgegner Klage
zu erheben.
Einige Versicherungsunternehmen versuchen sogar kleine Geldbeträge durch die Bildung einer günstigeren Haftungsquote einzusparen. Geld sollte aber
keineswegs verschenkt werden, zumal es sich dabei nicht um Einzelfälle in der Praxis handelt. Ich empfehle auch in diesem Fall eine juristische Auseinandersetzung.
Bestehen Sie auf Ihren Anspruch, der Versicherungsmarkt wird nicht hungern müssen!
In der Praxis sind nach einem Verkehrsunfall regelmäßig zwei Alternativen rechtlich problematisch.
Gerne berate und vertrete ich Sie auch bei diesen oder ähnlichen rechtlichen Problemen, ebenso wie bei Fragen rund um die entstandenen
Schadenspositionen. Pauschalangebote von Versicherungen sollten immer vorab akribisch geprüft werden. Sie verfolgen häufig den Zweck, die Kosten
für die Schadensregulierung zu minimieren.
Ausdrücklich möchte ich Sie noch einmal auf die Besonderheit der anfallenden
Kosten im Verkehrsrecht hinweisen.