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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
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Vertragsrecht löst die zivilrechtlichen Fragen rund um des "Deutschen liebstes Kind". Es gibt Antworten aus den Bereichen
Die einschlägigen Vorschriften sind hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normiert. Verträge sollen die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragspartnern regeln. Der Rechtsanwalt für Verkehrsrecht prüft nicht nur den geschlossenen Kontrakt. Er verfasst auch entsprechende Verträge, um von vornherein Streit und Ärger zu vermeiden. Rechtssicherheit ist im Verkehrsrecht für alle Beteiligten unerlässlich. Probleme nach Vertragsschluss können Nerven und Geldbeutel belasten.
Ein Zitat besagt: „Verkehrsampel = Schüchternes Wesen, das rot wird, wenn man näher kommt.“
Der Leasingvertrag ist für Wirtschaft und Verbrauchen | Unternehmer sehr wichtig. Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer das gewünschte Kfz
gegen Zahlung einer monatlichen Leasingrate. Es handelt sich nach dem Zivilrecht um einen atypischen Mietvertrag.
Der Unterschied zwischen den beiden Vertragstypen besteht darin, dass der Leasingnehmer in der Regel finanziell für Instandsetzungs- und
Wartungsarbeiten aufkommt. Er wird zwar nicht Eigentümer des Fahrzeugs, muss aber die Pflichten des Eigentümers übernehmen.
Die Finanzierungsalternative ist trotzdem beliebt. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird das Kfz wieder an den Leasinggeber übergeben.
Im Gegenzug vereinbaren die Parteien meistens einen neuen Leasingvertrag über ein anderes Fahrzeug. Mobilität ist sowohl für Privat-
als auch für Geschäftskunden unverzichtbar.
Theoretisch profitieren beide Seiten von dem Leasinggeschäft. Praktisch kommt es allerdings nach der Rückgabe oft zu rechtlichen Problemen.
Die Verwunderung ist besonders groß, wenn der Leasinggeber unerwartet eine hohe Rechnung ausstellt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung
steht regelmäßig der Grad des Verschleißes. Die Frage ist, für welche Reparatur- und Wartungsarbeiten der Leasingnehmer nachträglich aufkommen
muss. Das Verkehrsvertragsrecht schafft hierüber Klarheit.
Die Mietwagenbranche boomt seit Jahren. Das Geschäftsmodell ist praktisch und aufgrund seiner Flexibilität sehr beliebt. Umzugstransporter,
Stadtauto oder Ersatzwagen, für jeden Anlass gibt es ein fahrbares Mietobjekt. Gegen Zahlung der vereinbarten Miete darf der Mieter das Fahrzeug
bis zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt nutzen. Er ist seinerseits dazu verpflichtet, das Mietfahrzeug sorgsam zu nutzen.
Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden, müssen vom Mieter ersetzt werden. Oftmals ist aber gar nicht nachvollziehbar, wer
den Schaden verursacht hat. Damit Ihnen nachträglich kein falscher Vorwurf gemacht werden kann, prüfen Sie das Fahrzeug vor Fahrtantritt sowohl
innen als auch außen. Bestehen Sie darauf, dass sämtliche Schäden, die Sie feststellen können, in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Damit vermeiden Sie, dass Sie plötzlich für Mängel einstehen, die Sie nicht zu verantworten haben. Bei Rückgabe des Kfz lassen Sie sich von dem
Vermieter quittieren, dass während Ihrer Mietzeit keine Schäden verursacht worden sind.
Streit ist häufig auch vorprogrammiert, wenn der Mietwagen in ein Unfallgeschehen involviert ist. Prüfen Sie vor der Fahrt die Vertragsbedingungen.
chten Sie darauf, wen Sie im Falle eines Unfalls kontaktieren müssen. Versäumen Sie es, Vermieter oder Polizei über das Geschehen zu informieren,
machen Sie sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Grundlage für den Anspruch sind vertragliche Bedingungen. Nehmen Sie auch von den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis.
Mit zunehmendem Alter muss auch das Auto hin und wieder einen Eingriff über sich ergehen lassen. Bei einem Defekt wird die Werkstatt des Vertrauens
aufgesucht, damit der Fehler möglichst zügig behoben wird. Grundlage für den Reparaturauftrag ist in der Regel ein Werkvertrag.
Der Besteller (Werkstattbesucher) verpflichtet sich, dem Unternehmer (Werkstatt) die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Im Gegenzug führt der Unternehmer
die versprochene Reparaturleistung durch. Er schuldet dem Auftraggeber ein fertiges Werk, beispielsweise den Austausch einer defekten Kupplung durch eine
funktionstüchtige. Geschuldet ist ein Erfolg, nicht die dazu notwendige Reparaturhandlung.
Problematisch können vor allem Fälle sein, bei denen der Reparaturumfang nicht konkret vereinbart worden ist. Leistet der Unternehmer mehr, stellt er
seine zusätzliche Leistung in Rechnung. Das kann beim Besteller zu Irritationen und einer finanziellen Belastung führen. Weigert er sich, den höheren
Rechnungsbetrag auszugleichen, während der Unternehmer die (vermeintliche) Mehrarbeit nicht rückgängig machen möchte, ist Streit vorprogrammiert.
Ist die Reparatur erfolglos oder mangelhaft, stellt sich ebenfalls die Frage nach dem weiteren Vorgehen. Es kommt im Verkehrsvertragsrecht immer auf den
konkreten Einzelfall an. Daher sind pauschale Aussagen nicht möglich. Allerdings ist es ratsam, bei Differenzen zwischen Unternehmer und Besteller einen
Anwalt für Verkehrsrecht mit der Prüfung zu beauftragen.
Dasselbe gilt für die Prüfung von Nebenpflichten. Der Unternehmer ist verpflichtet, mit dem Fahrzeug während der Reparaturphase sorgsam umzugehen. Zudem
hat er das Fahrzeug vor fremden Zugriff zu schützen. Bei einem Verstoß sind die entsprechenden Ansprüche gegen ihn zu prüfen und - wenn erfolgversprechend
- auch durchzusetzen.
Die Hauptanwendungsfälle im Verkehrsvertragsrecht setzen sich mit Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen auseinander. Darunter sind
keineswegs ausschließlich Kfz zu subsumieren. Zu differenzieren ist bei der Auseinandersetzung zwischen Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Außerdem ist
zu unterscheiden, wer an dem Vertrag beteiligt ist.
Es gibt im Kaufvertragsrecht eine ganze Reihe von Konstellationen, die bei den Beteiligten zu rechtlicher Unsicherheit führen können. Wurde Ihnen
ein Fahrzeug als Neuwagen verkauft, obwohl das Fahrzeug bereits amtlich zugelassen wurde? Haben Sie einen Pkw von privat gekauft, der bereits nach
kurzer Zeit einen schwerwiegenden Mangel hat? Fragen Sie sich, ob Sie einen Anspruch auf Nachbesserung, Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Vertrag
haben? Möchten Sie Ihr gebrauchtes Kfz rechtssicher verkaufen?
Als Anwalt für Verkehrsrecht berate und vertrete ich Sie bei allen Unklarheiten, die Autoverträgebetreffen. Dazu zählt auch die Gestaltung von
rechtssicheren und wirksamen Kaufverträgen. Die weiteren Fragen, die im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf auftreten können, sind derart vielseitig,
dass eine Aufzählung nicht möglich, aber auch gar nicht erforderlich ist.
Sobald Sie in der Magengegend ein ungutes Gefühl verspüren, ist der Weg zum Anwalt der beste Ratgeber. Fahrzeuge sind eben keine Bedarfsgüter des
täglichen Lebens, sondern teure Investitionen. Ein Fehlkauf kann nicht ohne Weiteres unter Lebenserfahrung verbucht werden. Bei rechtlichen Problemen
werden vor allem Nerven und Portemonnaie stark strapaziert.
Ich biete Ihnen an, Ihre Ansprüche umfassend zu prüfen. Anschließend kläre ich Sie über die Erfolgsaussichten auf, und vertrete Ihre Interessen notfalls
auch mit Nachdruck und zielbewusst vor dem Gericht, wenn der Gegner seiner Pflicht nicht freiwillig nachkommen möchte.