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Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Achtung Autofahrer: Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020:

Es drohen hohe Bußgelder und Fahrverbote

Corona Hinweis
publiziert am: 25.04.2020
Autor: Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

Am 28.04.2020 tritt in Deutschland ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft. Autofahrer müssen künftig bei einem Verstoß mit höheren Bußgeldern rechnen. Außerdem drohen schneller Fahrverbote. Ab 21 km/h zu viel auf dem Tacho kann der Führerschein weg sein. Nachfolgend sollen einige der drastischen Änderungen vorgestellt werden.

Als Anwalt für Verkehrsrecht rate ich den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung unbedingt an. Eine umfassende Verteidigung in Bußgeldverfahren ist oftmals ein kostspieliges Vergnügen, insbesondere wenn Fragen nur durch einen Sachverständigen beantwortet werden können. Demgegenüber schöpft eine kostensparende Verteidigung im Verkehrsrecht in der Regel nicht alle Möglichkeiten aus. Der Betroffene spart ohne Rechtsschutz schlichtweg am falschen Ende.


Bußgeldkatalog April 2020: Das droht bei Geschwindigkeitsverstoß


Insbesondere Geschwindigkeitsverstöße werden in Zukunft deutlich stärker sanktioniert. Die Geldbußen wurden im unteren Bereich praktisch verdoppelt. Punkte werden ab dem 28.04.2020 bereits bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h zu viel verteilt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnis bei 8 Punkten in Flensburg entzogen wird. Damit ist kein Fahrverbot, sondern die Entziehung der Fahrerlaubnis gemeint. Jeder Punkt schmerzt demnach erheblich.

Die nachfolgenden Tabellen wurden sehr sorgsam recherchiert, dennoch nicht rechtsverbindlich. Zum Zeitpunkt der Aufstellung lag die neue Bußgeldverordnung noch in der Zukunft. Änderungen bleiben daher vorbehalten.

Hier erfahren Sie, mit welchen Konsequenzen Sie ab dem 28.04.2020 bei Geschwindigkeitsverstößen außerorts rechnen müssen:


Geschwindigkeitsverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
... bis 10 km/h 20 €uro - - - - - -
... 11 bis 15 km/h 40 €uro - - - - - -
... 16 bis 20 km/h 60 €uro - - - - - -
... 21 bis 25 km/h 70 €uro 1 Punkt - - -
... 26 bis 30 km/h 80 €uro 1 Punkt 1 Monat
... 31 bis 40 km/h 120 €uro 1 Punkt 1 Monat
... 41 bis 50 km/h 160 €uro 2 Punkte 1 Monat
... 51 bis 60 km/h 240 €uro 2 Punkte 1 Monat
... 61 bis 70 km/h 440 €uro 2 Punkte 2 Monate
... über 70 km/h 600 €uro 2 Punkte 3 Monate

Hier erfahren Sie, mit welchen Konsequenzen Sie ab dem 28.04.2020 bei Geschwindigkeitsverstößen innerorts rechnen müssen:


Geschwindigkeitsverstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
... bis 10 km/h 30 €uro - - - - - -
... 11 bis 15 km/h 50 €uro - - - - - -
... 16 bis 20 km/h 70 €uro - - - - - -
... 21 bis 25 km/h 80 €uro 1 Punkt 1 Monat
... 26 bis 30 km/h 100 €uro 1 Punkt 1 Monat
... 31 bis 40 km/h 160 €uro 2 Punkte 1 Monat
... 41 bis 50 km/h 200 €uro 2 Punkte 1 Monat
... 51 bis 60 km/h 280 €uro 2 Punkte 2 Monate
... 61 bis 70 km/h 480 €uro 2 Punkte 3 Monate
... über 70 km/h 680 €uro 2 Punkte 3 Monate

Ob sich der Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid lohnt, ist eine Frage des Einzelfalls. Fehler im Verfahren dürfen nicht zu Lasten des Betroffenen wirken. Die Frage kann ohne Einsicht in die Verfahrensakte allerdings nicht zuverlässig beantwortet werden. Häufig liegt der Bußgeldbescheid schon vor. Da eine Einspruchsfrist läuft, lege ich für Betroffene zunächst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und beantrage zugleich Akteneinsicht. Nach Prüfung der Aktenlage präsentiere ich als Anwalt für Verkehrsrecht die Fakten, auf deren Grundlage eine seriöse Verteidigung aufzubauen ist.


Rettungsgasse bilden: Die Strafen werden verschärft


Wer im Stau steht ist dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Rettungskräfte müssen auch bei stockendem oder stehendem Verkehr zügig und störungsfrei zum Einsatzort vorfahren können. Bislang wurden Betroffene bei einem Verstoß mit mindestens 200 €uro sanktioniert. Der neue Bußgeldkatalog greift die empfindlichen Strafen auf und verschärft diese ab dem 28.04.2020 erheblich. Rettungsgassen können Menschenleben retten!

Hier erfahren Sie, mit welchen Konsequenzen Sie ab dem 28.04.2020 bei Nichtbildung einer Rettungsgasse rechnen müssen:


Sachverhalt Bußgeld Punkte Fahrverbot
Der Betroffene bildet keine Rettungsgasse 200 €uro 2 Punkte 1 Monat
... zusätzliche Behinderung 240 €uro 2 Punkte 1 Monat
... zusätzliche Gefährdung 280 €uro 2 Punkte 1 Monat
... zusätzliche Sachbeschädigung 320 €uro 2 Punkte 1 Monat


Sachverhalt Bußgeld Punkte Fahrverbot
Der Betroffene unterlässt es, Fahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn Platz zu machen 240 €uro 2 Punkte 1 Monat
... zusätzliche Gefährdung 280 €uro 2 Punkte 1 Monat
... zusätzliche Sachbeschädigung 320 €uro 2 Punkte 1 Monat


Sachverhalt Bußgeld Punkte Fahrverbot
Der Betroffene nutzt selbst eine gebildete Rettungsgasse 240 €uro 2 Punkte 1 Monat
... zusätzliche Behinderung 280 €uro 2 Punkte 1 Monat
... zusätzliche Gefährdung 300 €uro 2 Punkte 1 Monat
... zusätzliche Sachbeschädigung 320 €uro 2 Punkte 1 Monat


Wenn gegen Sie wegen Nichtbildung einer Rettungsgasse ein Ordnungsverfahren eingeleitet wurde, unterstütze ich Sie mit Nachdruck als Anwalt für Verkehrsrecht. Wie Sie anhand der Tabellen erkennen können, droht ab dem 28.04.2020 auf jeden Fall ein Fahrverbot (neben einem hohen Bußgeld). Künftig wird es nicht mehr auf eine konkrete Gefährdung oder Behinderung ankommen.


Der neue Bußgeldkatalog bei Parkverstößen = Höhere Bußgelder


Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges wird auch Falschparken deutlich stärker sanktioniert. Die Gemeinden wird es freuen. Ab dem 28.04.2020 kostet das Falschparken an einer unübersichtlichen Stelle nicht mehr 15 €uro, sondern 35 €uro. Darüber hinaus sollten Autofahrer stets darauf achten, ob sie ihr Fahrzeug vor einer Feuerwehrzufahrt zum Parken abstellen. In diesem Fall kann ein Bußgeld in Höhe von 55 €uro drohen. Bis zum 28.04.2020 sind das noch 35 €uro.

Richtig teuer wird es, wenn der Betroffene vor einer Feuerwehrzufahrt parkt und dadurch Rettungsfahrzeuge behindert werden. Das Bußgeld wird nach dem neuen Bußgeldkatalog auf 100 €uro erhöht. Außerdem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. An dieser Stelle erlaube ich mir noch einmal den Hinweis, dass die Fahrerlaubnis mit Eintragung von 8 Punkten entzogen wird. Jeder einzelne Punkt tut weh! Punkte im Fahreignungsregister sind keine PayBack-Punkte. Die Rechtsfolgen bei Entziehung der Fahrerlaubnis sind drastisch, mitunter sogar dramatisch. Sie ergeben sich unmittelbar aus § 4 Abs. 10 StVG.

Wer hingegen seinen Pkw auf einem Schwerbehindertenparkplatz anhält, obwohl er die dafür notwendige Berechtigung nicht besitzt, wird künftig mit 55 €uro zur Kasse gebeten. Dasselbe gilt im Übrigen für das Parken auf einem Parkplatz für Elektrofahrzeuge oder für Carsharing-Fahrzeuge. Ebenso wird das Abstellen in zweiter Reihe durch den neuen Bußgeldkatalog mit 55 €uro sanktioniert.


Der neue Bußgeldkatalog stärkt Schutz der Radfahrer


Radfahrer werden durch die StVO-Novelle besonders geschützt. Zudem erhalten sie mehr Rechte als bisher im Straßenverkehr. Ausdrücklich dürfen Fahrradfahrer ab dem 28.04.2020 nebeneinander fahren. Voraussetzung ist allerdings, dass dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert werden.

Derweil ist es Autofahrern ab dem 28.04.2020 zwar nach wie vor erlaubt, Radfahrer zu überholen. Allerdings sollte hier stets auf den Abstand beim Überholvorgang geachtet werden. Bislang reichte es aus, wenn beim Überholen ein "ausreichender Sicherheitsabstand" eingehalten wurde. Dem Gesetzgeber war diese Beschreibung wohl zu ungenau. Ab wann ist ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten? Diese Überlegung wird mit dem neuen Bußgeldkatalog ab dem 28.04.2020 ohnehin wegfallen. Innerorts dürfen Autofahrer den Velo-Nutzer dann nur noch überholen, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Außerorts muss der Abstand zwischen Pkw und Fahrrad sogar 2,00 Meter betragen.

Auch für Nutzer von Transportern und Lkw-Fahrer (mehr als 3,5 Tonnen) ändert sich einiges. Beim Abbiegen nach rechts dürfen solche Fahrzeuge ab dem 28.04.2020 nur noch mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Andernfalls droht neben einem Punkt in Flensburg auch ein Bußgeld in Höhe von 70 EUR.

Als Anwalt für Verkehrsrecht mit Kanzlei in Dinslaken engagiere ich mich bundesweit bei Ordnungswidrigkeiten für Betroffene. Sie haben ein Problem? Ich biete Ihnen meine anwaltliche Hilfe als zuverlässiger Partner im Verkehrsrecht an!


Achtung bei Blitzer-App: Die Nutzung ist verboten


Manch Autofahrer nutzt eine sogenannte Blitzer-App, um sich vor Radarfallen warnen zu lassen. Falls Sie auch dazu gehören, lassen Sie sich bitte während des Gebrauchs nicht erwischen. Die Verwendung vom Blitzerwarner ist verboten, wie sich unmittelbar aus § 23 Abs. 1c StVO ergibt. Das Verbot gilt während der Fahrt. Vor Fahrtantritt ist es selbstverständlich erlaubt, sich über stationäre sowie mobile Blitzer zu informieren.

Es gilt der Grundsatz: Der Besitz einer Blitzer-App ist erlaubt, die Nutzung während der Fahrt allerdings nicht. Dasselbe gilt übrigens auch für eine Blitzerwarnfunktion, die in einigen Navigationsgeräten beinhaltet ist. Wer während der Fahrt dabei erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Der Fahrer, der eine Blitzer-App während der Fahrt nutzt und dabei erwischt wird, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 75 EUR sowie einem Punkt in Flensburg sanktioniert werden.


Verkehrsrechtsschutz ist eine klare Empfehlung


Als Anwalt für Verkehrsrecht erhalte ich selbstverständlich keine Provision für die Vermittlung einer Verkehrsrechtsschutzversicherung. Allerdings liegt der Jahresbeitrag einer Rechtsschutz für Verkehrssachen häufig unterhalb eines verhängten Bußgeldes. Darüber sollten Sie sich unbedingt informieren. Die Kosten einer angemessenen und ausschöpfenden Verteidigung sind bei Verkehrssachen einerseits regelmäßig sehr hoch. Andererseits kann insbesondere der eingetragene Punkt im Fahreignungsregister erhebliche Konsequenzen haben. Daher sollte jeder Punkt geprüft werden.

Zur Erinnerung: Ab dem 28.04.2020 werden ab 21 km/h zu viel (außerorts) bereits Punkte verteilt. Der einzelne Punkt in Flensburg mag noch nicht schmerzen. Der achte Punkt wird es auf jeden Fall. Umso ärgerlicher wäre es aber, wenn Punkte 2 und 6 eigentlich angreifbar gewesen wären. Daher kann die klare Empfehlung nur lauten, dass der Anwalt für Verkehrsrecht spätestens aufgesucht werden sollte, sobald Punkteintragungen drohen. Hat der Verstoß ein Fahrverbot zur Folge, sollte der Kampf gegen den Bußgeldbescheid auf jeden Fall aufgenommen werden.

Im Einzelfall ist es möglich, dass der Betroffene unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (zumindest einen Teil der) Anwaltskosten selbst tragen muss, obwohl er doch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Das liegt daran, dass die Anwaltskosten individuell vereinbart werden können und auch sollten. Das ist deswegen sachgemäß, da die Verfahren in der Regel sehr umfangreich sind. Und der Betroffene möchte sicherlich keinen Anwalt für Verkehrsrecht, der Standardprodukte anbietet.

Er erwartet zu Recht exklusive Lösungen, die auf seinen Fall abgestimmt sind. Die Rechtsschutzversicherungen zahlen allerdings nur die gesetzlichen Gebühren, Reisekosten oder Abwesenheitsgelder sind in der Regel gänzlich ausgenommen. Die Differenzbeträge sind in jedem Fall vom Betroffenen selbst zu zahlen. Die Frage muss also auch hier lauten: Wie viel ist Ihnen ehrgeizige und akribische Verteidigung wert?

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und möchten sich dagegen zur Wehr setzen. Als Anwalt für Verkehrsrecht und Anwalt für Strafrecht stehe ich Betroffenen und Beschuldigten bei allen Fragen rund um den Straßenverkehr zur Seite. Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht! Bleiben Sie bitte gesund!

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