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Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Lockerungen in NRW - Kontaktverbot beachten

Corona Hinweis
publiziert am: 21.04.2020
Autor: Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

Als Anwalt für Strafrecht, Anwalt für Verkehrsrecht, Anwalt für Medienrecht und Anwalt für Arbeitsrecht führe ich mein Büro in Dinslaken im Kreis Wesel. Selbstverständlich kämpfe ich für meine Mandanten (w,m,d) engagiert und zuverlässig bundesweit. Mein Bürostandort ist lediglich die Schaltzentrale, um rechtliche Lösungen zu erarbeiten und den Kontakt zu Hilfesuchenden zu pflegen.

Die Kanzlei in Dinslaken liegt somit inmitten von NRW. Die Landesregierung von NRW hat sich dazu entschlossen, die Einschränkungen durch Corona sukzessive zu lockern. Und die Lockerungen unterscheiden sich teilweise erheblich von anderen Ländern. Das liegt daran, dass der Umgang mit der Corona Krise weitestgehend in den Händen der einzelnen Landesregierungen liegt. Deswegen gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Das sorgt verständlicherweise für Irritationen in der Bevölkerung. Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einem Möbelhaus in NRW und einem in Bayern?

Welchen Effekt die einzelnen Landesregelungen haben werden, bleibt abzuwarten. Dass NRW das Risiko einer schnelleren Ausbreitung von Corona deutlich erhöht, dürfte wohl auf der Hand liegen. Jedenfalls sollten sich die Verantwortlichen bitte nicht wundern, wenn die Infektionsrate in den kommenden Tagen signifikant ansteigt. COVID-19 kennt keine Landesgrenzen und macht auch sicherlich nicht vor einem Ortseingangsschild in NRW halt.


Lockerungen in NRW seit dem 20.04.2020


Der Flickenteppich von Regelungen innerhalb der Bundesrepublik führt oftmals zu Verwirrung, teilweise auch zu Verärgerung. Es ist aber umso wichtiger, dass wir als Gesellschaft einen entscheidenden Beitrag leisten und zusammenhalten.

NRW lockert den nahezu vollständigen Lockdown seit dem 20.04.2020 sukzessive auf. Seither dürfen insbesondere wieder Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen. Außerdem erlaubt die Landesregierung auch Möbelhäusern, Buchhändlern, Kfz- und Fahrradhändlern sowie Baby-Fachmärkten die Wiedereröffnung in Zeiten der Corona Krise, vorausgesetzt die Auflagen werden eingehalten.

Ebenso dürfen auch große Einkaufszentren ihre Türen seit dem 20.04.2020 für Besucher öffnen (zB das CentrO in Oberhausen), damit die darin ansässigen Geschäfte ebenfalls Kundenverkehr haben können. Um den Publikumsverkehr allerdings zu ermöglichen, müssen die Ladenbetreiber strenge Auflagen einhalten. Wie wir es aus Supermärkten bereits gewohnt sind, werden auch in den nunmehr geöffneten Geschäften Einlasskontrollen, Abstandsmarkierungen und Atemschutzmasken das Geschehen prägen.

Wer gegen die Auflagen verstößt riskiert eine empfindliche Strafe. Als Anwalt für Strafrecht in NRW unterstütze ich Betroffene und Beschuldigte im Bußgeldverfahren oder Strafverfahren.


Das Kontaktverbot besteht trotz Lockerungen fort


Ungeachtet der Lockerungen gilt das Kontaktverbot nach wie vor uneingeschränkt. Es ist schwierig zu vermitteln, dass der Spaziergang mit zwei haushaltsfremden Personen zu einem Bußgeldverfahren führen kann, wohingegen große Möbelhäuser aufgesucht werden dürfen. Nichtsdestotrotz sind die Regelungen des Kontaktverbots unbedingt einzuhalten, um Nachteile zu vermeiden. Ob und in welcher Form das Kontaktverbot künftig besteht, bleibt noch abzuwarten. Für Ende April ist dazu eine Stellungnahme der Bundeskanzlerin angekündigt.

Sollten Sie wegen Corona Betroffener in einem Bußgeldverfahren oder Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, biete ich Ihnen als Anwalt für Strafrecht meine engagierte und zuverlässige Hilfe an. Gemeinsam werden wir mit Nachdruck für Ihre Rechte sowie Ihre Chancen kämpfen. Bleiben Sie bitte gesund!

#Corona #COVID-19 #SARS-CoV-2 #StayHome #WirBleibenZuHause

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