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Rechtsanwalt // Strafverteidiger

Mundschutz in Zeiten von Corona: Kunst trifft auf Straßenverkehr

Achtung! Es drohen Bußgelder

Corona Hinweis
publiziert am: 10.04.2020
Autor: Rechtsanwalt Christian Kohlhaas

Corona macht auch vor dem Straßenverkehr keinen Halt. Des Deutschen liebstes Kind droht im Einzelfall zu einer Bußgeldfalle zu werden. Daher ist besondere Vorsicht geboten. Wie auch sonst gilt auch hier der Grundsatz:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ! ! !

Erfreulicherweise hat die Zahl der Unfälle in den vergangenen Tagen abgenommen. Das steht allerdings in unmittelbarem Zusammenhang mit dem abnehmenden Verkehrsaufkommen. Sollten Sie dennoch (unverschuldet) in einen Unfall verwickelt werden, stehe ich Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht im Kreis Wesel bundesweit engagiert zur Seite.

Ansonsten gelten die allgemeinen Verkehrsregeln trotz leerer Fahrbahnen unbeeindruckt weiter. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Bußgeldvorschriften wohl noch im Jahr 2020 teilweise erheblich verschärft werden. Das Spiel mit dem Gaspedal dürfte dann schneller weitreichende Folgen für den ohnehin schon eingeschränkten Alltag haben. Sobald die geplanten Novellierungen in Kraft treten, informiere ich darüber umgehend.

Droht Ihnen ein Bußgeld und eventuell sogar ein (mehrmonatiges) Fahrverbot, ist anwaltliche Hilfe angezeigt. Natürlich kann der Anwalt für Verkehrsrecht nicht zaubern. Er überprüft jedoch jeden Einzelfall akribisch auf Fehler. Verkennungen haben im Bußgeldverfahren keinen Platz, schon gar nicht zum Nachteil des Betroffenen.


Mundschutz beim Autofahren: Das kann passen!


Seit Ausbruch der Corona-Krise steigt auch das individuelle Bedürfnis, sich selbst und andere Menschen vor einer Infektion zu schützen. Die Schutzmaßnahmen werden jedoch nicht grenzenlos gewährt. Es ist besondere Vorsicht geboten, insbesondere auch bei der aktiven Teilnahme im Straßenverkehr.

Besteht der Verdacht, dass der Fahrer tatsächlich an COVID-19 erkrankt ist, sollte er sein Fahrzeug ohnehin stehen lassen. Die Symptome von Corona können bis zur absoluten Fahruntüchtigkeit führen. Es besteht sofern kein Unterschied zur Trunkenheitsfahrt, sodass ein Strafverfahren drohen kann. Neben einer Geldstrafe ist auch die Fahrerlaubnis in akuter Gefahr.

Ansonsten ist prinzipiell der Gedanke zu begrüßen, dass Gesichtsmasken im Alltag zum schmucken Souvenir aufsteigen. Es gibt tatsächlich wahnsinnig schöne und kreative Atemmasken, hergestellt durch liebevolle Kunstarbeit. Die Leistungen der KünstlerINNEN (w,m,d) sind toll, würde ich mir selbst wohl nur die Hände am Stoff festtackern.

Nichtsdestotrotz sollte das Tragen einer Atemmaske beim Autofahren besonnen umgesetzt werden. Ein Blick in § 23 Abs.4 StVO verrät den Grund.

Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist, heißt es dort ausdrücklich.


Verstoß gegen das Verhüllungsverbot: Massenware vs. Einzelkunstwerk


Das Tragen von Mundschutz kann auch in Zeiten von COVID-19 einen Verstoß gegen das Verhüllungsverbot begründen. Während der Autofahrt mit Mundschutz ist darauf zu achten, dass der Fahrer eindeutig identifizierbar bleibt. Das Gesicht muss überwiegend erkennbar bleiben, was bei handelsüblichen Gesichtsmasken problemlos der Fall sein dürfte. Medizinische Atemmasken sind wegen COVID-19 allerdings Mangelware und werden scheinbar als Kapitalanlage gehandelt.

Bei selbst entworfenen Modellen besteht jedoch die Gefahr, dass diese zu groß angefertigt werden. Das schöne Motiv auf dem Stoff soll schließlich vollends zur Geltung kommen.

Wird dadurch allerdings der Großteil des Gesichts verdeckt, sollte der Mundschutz beim Autofahren tabu sein. Dasselbe gilt selbstverständlich auch, wenn das Tragen einer Atemmaske zu Sichtbehinderungen oder ähnlichen Einschränkungen führt. Brillenträger müssen zum Beispiel darauf achten, dass ihr Nasenfahrrad nicht beschlägt. Das Fahren mit Gasmaske oder Sturmhaube sollte denklogisch nicht ernsthaft erwogen werden.

Als Anwalt für Verkehrsrecht vertrete und verteidige ich Betroffene im gesamten Bußgeldverfahren mit Tatkraft. Da jeder Sachverhalt eine exklusive Aufarbeitung voraussetzt, ersetzen hiesige Informationen keine konkrete Rechtsberatung. Droht Ihnen ein Bußgeldverfahren, biete ich Ihnen meine Hilfe als Anwalt für Verkehrsrecht in Dinslaken (Kreis Wesel) bundesweit an.

Kämpfen wir gemeinsam für einen positiven Verfahrensabschluss. Bleiben Sie bitte gesund, im Zweifel auch ohne Mundschutz beim Autofahren.

#Corona #COVID-19 #SARS-CoV-2 #StayHome #WirBleibenZuHause


weiterführende Links
Formulare in Coronazeiten