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Rechtsanwalt und Strafverteidiger
Christian Kohlhaas
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Für einen Strafverteidiger und Anwalt im Strafrecht existieren sicherlich nicht mehr viele Dinge, die Irritation oder Verwunderung auslösen können. Gerade in diesem Bereich sind sensible Einblicke in die Sphäre der Gesellschaft an der Tagesordnung. Ohne Leidenschaft und Kampf ist es kaum denkbar, die Herausforderungen, die das Strafrecht in seiner täglichen Auseinandersetzung mit sich bringt, zielführend in Angriff zu nehmen, um gemeinsam mit Beschuldigten für sachgerechte Ergebnisse zu kämpfen.
Die Coronakrise schafft in diesem hochsensiblen Bereich des Rechts neue Erkenntnisse sowie Qualitäten. Das liegt insbesondere daran, dass plötzlich neue, situationsbedingte Neuerungen über das Land ziehen. Ausgangssperre und Kontaktverbot sind im wiedervereinigten Deutschland ein Novum. Während sich die meisten Menschen einerseits freiwillig in Quarantäne begeben, um richtigerweise sich selbst und andere Menschen zu schützen, widersetzen sich andere zum Beispiel auf Corona Partys. Unter Juristen wird bereits munter diskutiert, ob Ausgangssperre und Kontaktverbot dem Gebot der Verhältnismäßigkeit gerecht werden, oder ob nicht doch ein Verstoß gegen Grundrechte anzunehmen ist. Erste Klagen wurden bzw. werden aktuell geführt.
Vieles ist aus rechtlicher Sicht noch unklar, die Meinungen divergieren. Hinzu kommt, dass die allgemeine Verunsicherung aufgrund von steigenden Fallzahlen zunimmt. Das bedeutet aber nicht, dass Verfügungen, gesetzliche Verordnungen oder Gesetze ignoriert werden dürfen. Über die Rechtmäßigkeit haben RichterINNEN (w,m,d) zu entscheiden, nicht der einzelne Bürger. Das ist ein wesentliches Prinzip des Rechtsstaats. Um den Spannungsbogen nicht weiter unnötig zu belasten, möchte ich auf den Einführungssatz zurückkommen. Die offene Frage ist, was einen Strafverteidiger in Zeiten wie diesen zum Staunen bringt.
Delikte wie Raub, Diebstahl oder Körperverletzung sind keine Neuigkeit im Strafrecht und Kernbestand täglicher Kriminalität. In diesen Tagen erstaunt allerdings die Motivation, die zu steigenden Fallzahlen führt. Es scheint sich eine neue Art der Phobie flächendeckend auszubreiten: Die Angst, plötzlich ohne Klopapier dazustehen. Um dieses Schreckensszenario nicht bittere Realität werden zu lassen, schrecken Menschen zunehmend nicht davor zurück, Straftaten zu begehen.
Toilettenpapier entwickelt sich in der Coronakrise scheinbar zu einer regelrechten Kapitalanlage. Im Internet kursiert eine Vielzahl von Angeboten, die vor wenigen
Wochen noch als unvorstellbar galten. Der Handel mit Klopapier zu unwirklichen Preisen führt unter anderem dazu, dass Staatsanwaltschaften bereits Sonderabteilungen
gegründet haben. Anbieter könnten daher in den kommenden Tagen und Wochen mit einer Einladung von der Polizei rechnen müssen, beispielsweise weil ein Ermittlungsverfahren
wegen Wucher nach § 291 StGB eingeleitet
worden ist. Selbstverständlich gilt auch hier die konsequente Empfehlung:
Keine Aussage machen und den Strafverteidiger des Vertrauens kontaktieren!
Die Stimmungslage in Deutschland ist trotz Kontaktverbot und Ausgangssperre insgesamt noch ruhig. Experten warnen hingegen mit zunehmender Dauer vor Eskalationen. Corona stellt die Menschen weltweit vor große Herausforderungen und Belastungsproben. Dass nach mehreren Wochen Home Office inklusive Kinderbetreuung die Nerven mitunter blank liegen, mag menschlich nachvollziehbar sein. Schwierig wird es allerdings immer, wenn die Grenzen zur Strafbarkeit überschritten werden. "Es war eine Ausnahmesituation", sollte als Verteidigungsstrategie überdacht werden. Als Anwalt für Strafrecht und Strafverteidiger stehe ich Ihnen auch in der Corona Krise und darüber hinaus felsenfest zur Seite.
In Frankfurt am Main wurde gegen eine Frau ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Sie soll die anwesende Verkäuferin einer Drogeriekette aus Furcht, kein Toilettenpapier zu bekommen, ins Gesicht geschlagen haben. Derweil sollen Unbekannte in Gummersbach etwa 20 Rollen Toilettenpapier aus einem Toilettenwagen entwendet haben. In Würselen soll sich ähnliches zugetragen haben. Unbekannte Täter sollen die Scheibe eines Pkw eingeschlagen haben. Ihr Interesse galt dem Toilettenpapier im Innenraum.
Was zunächst unwirklich und auch irritierend erscheint, sollte insbesondere von Beschuldigten sehr ernst genommen werden. Corona ist nicht die Antwort auf ein eingeleitetes Strafverfahren. Es bedarf wie in jedem Einzelfall einer klugen und akribischen Verteidigungsstrategie. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafe oder Haftstrafe. Übrigens droht Beschuldigten, die Toilettenpapier aus einem Pkw entwenden, ein Strafverfahren wegen besonders schwerem Diebstahl. Hier sieht das Gesetz im Falle einer Verurteilung keine Geldstrafe mehr vor. Der Strafrahmen liegt zwischen drei Monaten bis zu zehn Jahren Knast. Das sollte Grund genug sein, möglichst schnell einen Anwalt für Strafrecht aufzusuchen.
Die Leidenschaft für das Strafrecht habe ich selbstverständlich nicht erst während der Corona Krise entdeckt. Als Strafverteidiger setze ich mich allerdings auch in Krisenzeiten mit Nachdruck und Hingabe für die Wahrung der Rechte eines Beschuldigten ein.
Und die Einleitung des Strafverfahrens ist für Beschuldigte regelmäßig die wahre Krise. COVID-19 rückt für Beschuldigte etwas in den Hintergrund. Wichtig ist aber, dass Beschuldigte auch tätig werden und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Von Selbstverteidigung ist in jedem Strafverfahren abzuraten. Die Zeiten von Corona machen davon erst recht keine Ausnahme.
Und wie sagte es einst der WM-Held von 1990, Andreas Brehme: "Haste Scheiße am Fuß, haste Scheiße am Fuß!" Und dabei hilft sicherlich in diesen Fällen auch kein Klopapier.
Gerne stehe ich als Anwalt für Strafrecht entschlossen an Ihrer Seite, auch in Zeiten von Corona. Bleiben Sie bitte gesund!
#Corona #COVID-19 #SARS-CoV-2 #StayHome #WirBleibenZuHause